JudikaturVwGH

Ra 2023/13/0020 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
07. November 2023

Leasingverträge enthalten Elemente eines Kauf- und eines Bestandvertrages. Steuerrechtlich bedarf das Rechtsgeschäft aber einer eindeutigen Zuordnung zum einen oder anderen Vertragstyp und damit einer Zuordnung des Vertragsgegenstandes zum einen oder anderen Vertragsteil von Anfang an (vgl. VwGH 29.6.1995, 93/15/0107; 17.2.1999, 97/14/0059; 25.1.2006, 2006/14/0002, je mwN). Für diese Einordnung ist insbesondere von Bedeutung, wer die Chance von Wertsteigerungen und das Risiko von Wertminderungen trägt. Auch ist zu prüfen, ob die Optionsausübung die einzige wirtschaftlich rationale Möglichkeit für den Mieter oder Leasingnehmer darstellt (vgl. VwGH 24.10.2019, Ro 2019/15/0177).

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