Ra 2023/12/0025 Rn. 2 2 – VwGH Rechtssatz
Die ärztliche Untersuchung iSd. § 52 Abs. 2 BDG 1979 ist eigenverantwortlich von der Behörde zu organisieren. Den Beamten trifft nur die Pflicht, daran mitzuwirken (vgl. VwGH 27.9.2011, 2009/12/0198, 0199).
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