Im Zusammenhang mit einem Antrag eines Krankenhausträgers auf Rückersatz von - durch einen Aufenthalt in einer Krankenanstalt außerhalb der Steiermark entstandenen - Kosten der Krankenbehandlung gemäß § 31 Abs. 1 Stmk. SHG 1998 ist ein derartigen Rückersatzanspruch zu verneinen, wenn der Aufenthalt der Patientin "während des maßgeblichen Zeitraumes der Hilfegewährung (stationärer Spitalsaufenthalt) nicht in der Steiermark war" (vgl. VwGH 9.9.2009, 2008/10/0009).
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