Mit der Behauptung einer Verschmutzung des Grundwassers wird eine Beeinträchtigung der Nutzungsbefugnisse nach § 5 Abs. 2 WRG 1959 tauglich geltend gemacht (VwGH 24.5.2007, 2007/07/0025; VwGH 17.12.2015, 2012/07/0137).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden