Ra 2023/06/0192 2 – Vwgh Rechtssatz
Die Entscheidung über ein Bauansuchen stellt keine Angelegenheit dar, die stichtagsbezogen oder zeitraumbezogen zu beurteilen wäre (vgl. etwa VwGH 24.3.2010, 2009/06/0146). Gleiches gilt für anzeigepflichtige Bauvorhaben.
dann Platz zu greifen haben, wenn darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechtens war (vgl. etwa VwGH 26.1.2024, Ra 2023/06/0192, Rn. 12, mwN). Ebenso ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Widmung nach jenem Flächenwidmungsplan maßgeblich, der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung in Geltung steht (vgl…
…zu greifen haben, wenn darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechtens war (vgl. etwa VwGH 26.1.2024, Ra 2023/06/0192, Rn. 12, mwN). Ebenso ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Widmung nach jenem Flächenwidmungsplan maßgeblich, der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung in Geltung…
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