Ro 2023/05/0014—VwGH Rechtssatz
18. November 2025
dann Platz zu greifen haben, wenn darüber abzusprechen ist, was an einem bestimmten Stichtag oder in einem konkreten Zeitraum rechtens war (vgl. etwa VwGH 26.1.2024, Ra 2023/06/0192, Rn. 12, mwN). Ebenso ist nach der Rechtsprechung grundsätzlich die Widmung nach jenem Flächenwidmungsplan maßgeblich, der im Zeitpunkt der behördlichen Entscheidung in Geltung steht (vgl…