Ra 2023/05/0222 2 – Vwgh Rechtssatz
Ohne konkrete Bezugnahme auf den Einzelfall ist die Zulässigkeit einer Revision nicht gesetzmäßig ausgeführt (vgl. VwGH 2.5.2016, Ra 2016/16/0028, VwGH 19.12.2017, Ra 2016/06/0082, Rn 17, jeweils mwN).
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