JudikaturVwGH

Ra 2023/04/0281 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
10. Januar 2025

Für die Bestimmung des Hauptgegenstandes (§ 8 Abs. 1 BVergG 2018) ist der Bedarf festzustellen, den der Auftraggeber mit der Auftragsvergabe in erster Linie decken möchte.

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