Ra 2023/04/0257 3 – Vwgh Rechtssatz
Den Erläuterungen zur GewO-Novelle 2017 ist zu entnehmen, dass die Regelung des § 32 Abs. 1a GewO 1994 an die Stelle der Regelung des § 32 Abs. 1 Z 1 letzter Fall GewO 1994 (alt) getreten ist (vgl. VwGH 19.4.2024, Ra 2023/04/0054).
GewO 1994 zur Gewährleistung der Sicherheit (unter anderem für Leib und Leben von Betroffenen) entsprechend ausgebildeter und erfahrener Fachkräfte zu bedienen (vgl. allgemein VwGH 1.8.2025, Ra 2023/04/0257).…
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