Ra 2023/04/0235 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Grundsätzlich ist es unzulässig, eine wasserrechtliche
Bewilligung mit einer Beweissicherung zu verknüpfen, deren
positives Ergebnis Voraussetzung für die Erteilung der
Bewilligung sein soll (Hinweis E 23.6.1992, 90/07/0014).