Rückverweise
Nach der Rechtsprechung des EuGH haben Verordnungen - wie die DSGVO - nach Art. 288 AEUV sowie aufgrund ihrer Rechtsnatur und ihrer Funktion im Rechtsquellensystem des Unionsrechts im Allgemeinen unmittelbare Wirkung in den nationalen Rechtsordnungen, ohne dass nationale Durchführungsmaßnahmen erforderlich wären (vgl. EuGH 15.6.2021, C-645/19, Facebook Ireland ua, Rn. 110).
Keine Verweise gefunden