Ra 2023/04/0044 1 – Vwgh Rechtssatz
"Sache" des Vergabenachprüfungsverfahrens ist immer die Frage, ob der Antragsteller durch eine bestimmte Entscheidung in Rechten verletzt worden ist.
…findet aus diesem Grund nicht statt. Es ist nämlich ausgeschlossen, dass ein und derselbe Rechtsträger sich selbst Kosten ersetzen kann (vgl. VwGH 29.7.2025, Ra 2023/04/0044, mwN). Wien, am 13. November 2025…
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