Das Vorzugsrecht iSd § 29 TabMG 1996 bedeutet keinen Ausschluss nicht vorzugsberechtigter Bieter von der Teilnahme an der Ausschreibung, sondern lediglich eine Bevorzugung von vorzugsberechtigten Personen iSd § 29 Abs. 3 TabMG 1996 bei der Vergabe des ausgeschriebenen Tabakfachgeschäftes.
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