JudikaturVwGH

Ra 2023/03/0207 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 2024

Der VwGH hat zur Vorgängerbestimmung (§ 17 Abs. 6 EisenbahnG 1957 idF vor der Novelle BGBl. I Nr. 125/2006) ausgesprochen, dass der Wortlaut keinen Zweifel daran offen lasse, dass ein Konzessionsinhaber, der einen Verlängerungsantrag nach dieser Gesetzesstelle stelle, bei Erfüllung der dort vorgesehenen Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verlängerung der Konzession hat. Im Fall eines Verlängerungsantrages (im dortigen Fall: für einen hinausgeschobenen Zeitraum) seien entsprechende tatbestandsbezogene, d.h. die öffentlichen Verkehrsinteressen betreffende Feststellungen erforderlich (vgl. VwGH 24.5.1989, 89/03/0069, VwSlg. 12939/A 1989). Diese Rechtsprechung lässt sich auf die Regelung des § 14d EisenbahnG 1957 in der geltenden Fassung, welche sich von der früheren Rechtslage lediglich durch reduzierte Versagungsgründe unterscheidet, übertragen.

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