Mit den Tatbeständen gemäß § 46a Abs. 3 Z 2 und 3 FrPolG 2005 wird insbesondere an die Verpflichtung des Fremden nach § 46 Abs. 2a FrPolG 2005 angeknüpft, am Verfahren zur Erlangung eines Ersatzreisedokuments mitzuwirken.
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