JudikaturVwGH

Ra 2022/22/0064 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. September 2025

Der Aufenthaltstitel nach § 41a Abs. 9 Z 1 NAG stellt die "Weiterführung" eines vorangegangenen, auf § 55 AsylG 2005 gegründeten Aufenthaltsrechts dar und der in Rede stehende Titel nach dem NAG kann bei seiner erstmaligen Erteilung daher nur "im Anschluss" an einen Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 erlangt werden. Dies spiegelt sich auch in § 44a NAG wider, wonach in Verfahren u.a. gemäß § 41a Abs. 9 Z 1 NAG ausdrücklich die sinngemäße Anwendung des § 24 Abs. 1 und 2 sowie des § 20 Abs. 2 NAG vorgesehen ist (VwGH 21.6.2022, Ra 2021/22/0189).

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