Ra 2022/21/0189 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Die Frage, ob konkret von einem Sicherungsbedarf auszugehen ist, ist stets eine solche des Einzelfalles, die daher nicht generell zu klären und als einzelfallbezogene Beurteilung grundsätzlich nicht revisibel ist, wenn diese Beurteilung auf einer verfahrensrechtlich einwandfreien Grundlage in vertretbarer Weise vorgenommen wurde (Hinweis B 15. September 2016, Ra 2016/21/0256; B 11. Mai 2017, Ro 2016/21/0022).