JudikaturVwGH

Ra 2022/21/0173 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
18. Januar 2024

Eine gegen den Fremden bestehende rechtskräftige Rückkehrentscheidung wird nicht schon aufgrund seiner Duldung nach § 46a FrPolG 2005 unwirksam, weil sie gemäß § 31 Abs. 1a Z 3 FrPolG 2005 keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermittelt.

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