Ra 2022/21/0173 1 – Vwgh Rechtssatz
Eine gegen den Fremden bestehende rechtskräftige Rückkehrentscheidung wird nicht schon aufgrund seiner Duldung nach § 46a FrPolG 2005 unwirksam, weil sie gemäß § 31 Abs. 1a Z 3 FrPolG 2005 keinen rechtmäßigen Aufenthalt vermittelt.
…eine Rechtskraftdurchbrechung nur dann in Betracht, wenn die betreffende Entscheidung infolge eines Urteils eines in letzter Instanz entscheidenden nationalen Gerichts bestandskräftig geworden ist (VwGH 18.01.2024, Ra 2022/21/0173, mwN und unter Hinweis auf EuGH 13.01.2004, C-453/00, Kühne Heitz, sowie EuGH 19.09.2006, C-392/04 und C-422/04, Germany und Arcor…
…einer nach der Geschäftsverteilung unrichtigen Besetzung, verstößt es gegen den Grundsatz der festen Geschäftsverteilung und bewirkt damit seine Unzuständigkeit (vgl. etwa VwGH 7.6.2024, Ra 2022/11/0173, mwN). Der Grundsatz der festen Geschäftsverteilung bedeutet, dass die Verteilung der Geschäfte auf die einzelnen Spruchkörper durch Regeln, nämlich durch den Beschluss über die Geschäftsverteilung…
…Judikatur des Verwaltungsgerichtshofs den privaten Interessen das hoch zu veranschlagende öffentliche Interesse an der Aufrechterhaltung eines geordneten Fremdenwesens gegenüber (vgl. etwa VwGH 5.6.2025, Ra 2022/17/0128, Pkt. 6.3., mwN). Daran vermag fallbezogen auch die absolvierte Ausbildung in einem Pflegeberuf nichts zu ändern. Das Verwaltungsgericht bezog weiters auch die…
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