Ra 2022/20/0211 1 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Aufgrund der Verneinung einer Verfolgung nach § 3 AsylG 2005, kommt es für die Klärung des Sachverhalts im Hinblick auf den Asylstatus auf die Erreichbarkeit der Herkunftsregion nicht an (vgl. VwGH 3.1.2023, Ra 2022/01/0328).
…von der SDF kontrolliertes Gebiet, weshalb von den geschilderten Gefahren durch die syrische Regierung im Rahmen der Rückkehr nicht ausgegangen werden kann (vgl. VwGH 09.03.2023, Ra 2022/20/0211; 03.01.2023, Ra 2022/01/0328). Ein Eingriff in die psychische und/oder körperliche Unversehrtheit des Beschwerdeführers aufgrund seiner illegalen Ausreise und der Asylantragstellung im Ausland…
…ist von der im vorliegenden Fall entscheidungsrelevanten Rechtsfrage einer drohenden asylrelevanten Verfolgung bei bzw. nach Einreise in den Herkunftsstaat zu unterscheiden (vgl. ähnlich VwGH 09.03.2023, Ra 2022/20/0211, wo unter Bezugnahme auf VwGH 03.01.2023, Ra 2022/01/0328, die unterbliebene Prüfung der legalen Einreisemöglichkeit nicht beanstandet worden ist). Verfolgung durch die Kurden: Der…
…Sicht des potentiellen Verfolgers legal stattfindet, sondern nur, ob die den Grenzübergang beherrschenden Autoritäten eine Einreise in das sichere Gebiet zulassen; vgl. auch VwGH 09.03.2023, Ra 2022/20/0211). Zudem lässt sich aus der allgemeinen Lage in Syrien konkret für den Bf kein Status eines Asylberechtigten ableiten. Der Bürgerkriegszustand betrifft nicht speziell den Bf…
…vgl VwGH 27.5.2015, Ra 2015/18/0041; 3.1.2023, Ra 2022/01/0328; in diesem Sinn nach Erlass des angefochtenen Erkenntnisses auch VwGH 9.3.2023, Ra 2022/20/0211). Nach diesen Entscheidungen komme "es bei Verneinung einer Verfolgung nach §3 AsylG 2005 für die Klärung des Sachverhalts im Hinblick auf den Asylstatus auf…