Ra 2022/19/0221 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Bei einer im Rahmen einer kriminellen Vereinigung begangenen Schlepperei handelt es sich um ein unter fremdenrechtlichen Aspekten besonders verpöntes Verhalten (vgl. VwGH 20.5.2021, Ra 2021/21/0146, mwN).