Ro 2022/17/0001 Rn. 3 3 – VwGH Rechtssatz
In Bezug auf einen Aufenthaltstitel nach § 55 AsylG 2005 ist nicht nur eine vergangenheitsbezogene, sondern in erster Linie eine zukunftsorientierte Betrachtung anzustellen (VwGH 5.3.2021, Ra 2020/21/0465).
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