Rückverweise
Von vornherein evident nicht zielführende Bemühungen zur Erlangung eines Heimreisezertifikates ziehen die Unverhältnismäßigkeit der Anhaltung in Schubhaft nach sich (vgl. VwGH 2.3.2023, Ro 2022/21/0005, 0006). Bei Unterlassung "angemessener Bemühungen" iSd Art. 15 Abs. 6 der RückführungsRL ist der unionsrechtskonform auszulegende Verlängerungstatbestand des § 80 Abs. 4 Z 2 FrPolG 2005 nicht anzuwenden (vgl. VwGH 17.5.2021, Ra 2021/21/0044).