Im Verfahren betreffend Ausweisung ist eine allfällige Unterbrechung des Inlandsaufenthalts - ebenso wie ein "Untertauchen" während dieses Aufenthalts - je nach Dauer mit allenfalls unterschiedlichen Konsequenzen in eine Interessenabwägung iSd. Art. 8 MRK einzubeziehen (vgl. VwGH 18.1.2021, Ra 2020/21/0528; VwGH 19.8.2021, Ra 2021/21/0062).
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden