Ra 2021/21/0141 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Wird das Einreiseverbot gemäß § 42 Abs. 3 VwGG rückwirkend wieder beseitigt, wird damit dem Zweck der neuerlichen Erlassung einer Rückkehrentscheidung zur Ermöglichung der Verbindung mit einem Einreiseverbot der Boden entzogen. Es gibt daher keinen Grund, insoweit nicht von dem Grundsatz eines "Wiederholungsverbots" angesichts des Bestehens einer bereits im Rahmen eines abgeschlossenen Asylverfahrens rechtskräftig erlassenen Rückkehrentscheidung (samt Nebenaussprüchen) auszugehen (VwGH 29.6.2023, Ra 2021/21/0164).