JudikaturVwGH

Ra 2021/21/0103 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. September 2021

Bei der vom VwG angenommenen Mittellosigkeit des Fremden iSd. § 53 Abs. 2 Z 6 FrPolG 2005 ist auf die beabsichtigte - offenbar nur kurze - Dauer des Aufenthalts in Österreich abzustellen. Im Übrigen ist nicht ersichtlich, dass sich die aus einer Mittellosigkeit resultierenden Gefahren beim Fremden in der Vergangenheit schon konkret realisiert hätten (vgl. VwGH 26.2.2021, Ra 2020/21/0456).

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