10 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Für eine vom VwG zugrunde gelegte Stellungnahme des BFA aus Anlass der Beschwerdevorlage, die ein neues Tatsachenvorbringen enthielt, ist (mit einer angemessenen Äußerungsfrist) Parteiengehör einzuräumen (vgl. VwGH 11.3.2021, Ra 2020/21/0503; VwGH 23.2.2017, Ra 2016/21/0152).