JudikaturVwGH

Ra 2021/20/0458 5 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. März 2022

Die bloße Wiedergabe der im Strafregister vermerkten Urteilsdaten ist - schon grundsätzlich, im Besonderen aber in einem Fall, der durch einen über 16-jährigen, überwiegend qualifiziert rechtmäßigen Aufenthalt gekennzeichnet ist - nicht ausreichend, um die von einem Fremden ausgehende Gefährdung der öffentlichen Sicherheit in einer dem Gesetz entsprechenden Weise begründen zu können (vgl. VwGH 20.10.2016, Ra 2016/21/0289; 21.12.2021, Ra 2020/21/0343, jeweils mwN).

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