Ob die konkreten Lehrgangsinhalte des zur Genehmigung eingereichten Lehrplans den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 2 Abs. 2 iVm. § 4 Wr TagesbetreuungsV 2016 entsprechen, stellt ein Rechtmäßigkeitserfordernis der Genehmigung eines solchen Lehrplans dar; als solches ist es in der Begründung (und nicht im Spruch) näher darzulegen.
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