JudikaturVwGH

Ra 2021/09/0269 6 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. März 2023

Die konkrete Gewichtung der zu schützenden Rechtsgüter und die Frage der Verhältnismäßigkeit einer disziplinären Maßnahme ist anhand der konkreten Umstände im Einzelfall vorzunehmen. Eine solche Abwägung ist daher - wenn kein revisibler Verfahrensmangel aufgezeigt wird und sie in vertretbarer Weise im Rahmen der von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze vorgenommen wurde - nicht revisibel (vgl. VwGH 28.2.2022, Ra 2021/09/0202).

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