Nichtstattgebung - Epidemiegesetz 1950 - Abgesehen davon, dass mit dem aufhebenden angefochtenen Beschluss keine auszuzahlende Vergütung zugesprochen wurde, vermag der Verwaltungsaufwand, der mit einer Auszahlung und einer Rückforderung verbunden ist, nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes einen unverhältnismäßigen Nachteil der Amtspartei im Sinn des § 30 Abs. 2 VwGG nicht zu begründen (siehe VwGH 25.8.2019, Ra 2021/09/0219, mwN), woran auch der Sitz der mitbeteiligten Partei in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union nichts ändert.
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