Liegen - wie im Fall betreffend Vergütungsansprüche nach § 32 EpidemieG 1950 für die Absonderung verschiedener Arbeitnehmer - trennbare Absprüche vor, so ist die Zulässigkeit einer dagegen erhobenen Revision getrennt zu prüfen (vgl. VwGH 6.8.2020, Ra 2020/09/0013).
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