JudikaturVwGH

Ra 2021/06/0048 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2021

Nicht zutreffend ist die Rechtsansicht, es komme nur darauf an, dass das Schriftstück am letzten Tag "in die Sphäre der Post" gelangt sei, vielmehr ist für die Frage der Rechtzeitigkeit einer Briefsendung entscheidend, zu welchem Zeitpunkt der Postlauf ausgelöst, d.h die Sendung vom Zustelldienst, hier: der Post, in Behandlung genommen wurde (vgl. etwa VwGH 21.11.2017, Ra 2017/11/0237, VwGH 23.10.2017, Ro 2017/17/0008 bis 0013, und 23.10.2017, Ra 2017/17/0014, sowie ebenfalls VwGH 21.6.2018, Ra 2017/02/0155, jeweils mwN).

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