Ra 2021/04/0120 2 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Bei einem Rechenfehler im Sinn des § 94 Abs. 4 BVergG 2002 (nunmehr § 138 Abs. 7 BVergG 2018) handelt es sich um eine "mit einem evidenten Erklärungsirrtum behaftete Willenserklärung des Bieters" (vgl. VwGH 27.6.2007, 2005/04/0111, Pkt. III.2.).
…ua , Rn. 45). 20 Zu der von der Revisionswerberin aufgeworfenen Rechtsfrage hat der Verwaltungsgerichtshof bereits in dem Zurückweisungsbeschluss vom 21. März 2025, Ra 2021/04/0120, Rn. 24, wie folgt ausgeführt: „Der Verwaltungsgerichtshof hat ... schon wiederholt ausgesprochen, dass ‚Sache‘ des Nachprüfungsverfahrens alleine die Rechtmäßigkeit der bekämpften Ausscheidensentscheidung…
…als klar und eindeutig (zur Unzulässigkeit der Revision bei eindeutiger Rechtslage trotz fehlender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes siehe etwa VwGH 28.05.2014, Ro 2014/07/0053; 28.02.2018, Ra 2017/04/0120).…
…und der eindeutigen Rechtslage (zur Unzulässigkeit der Revision bei eindeutiger Rechtslage trotz fehlender Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes siehe etwa VwGH 28.05.2014, Ro 2014/07/0053; 28.02.2018, Ra 2017/04/0120).…
…sich betrachtet nicht dazu, dass die Voraussetzungen des Art. 133 Abs. 4 B VG gegeben wären (vgl. etwa VwGH 24.10.2024, Ra 2023/04/0120 bis 0217, Rn. 16, mwN). Eine zur Zulässigkeit der Revision führende Rechtsfrage wird mit diesem Vorbringen nicht aufgezeigt. 18 5.2. Primär bringen die…