JudikaturVwGH

Ro 2021/04/0033 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
08. Februar 2022

Eine gesetzliche Grundlage für eine separate Feststellung der Rechtmäßigkeit des von der Datenschutzbehörde durchgeführten amtswegigen Prüfverfahrens ist nicht ersichtlich. (Hier übte die Datenschutzbehörde die ihr durch Art. 58 Abs. 2 lit. d und f DSGVO eingeräumten Abhilfebefugnisse aus.)

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