6—VwGH Rechtssatz
20. März 2025
eine nachträgliche, aufgrund eines Antrags der betroffenen Person im Sinn des Art. 15 DSGVO erteilte Auskunft gleichsam rückwirkend wieder beseitigt werden kann (vgl. VwGH 6.3.2024, Ro 2021/04/0030 bis 0031, Rn. 78), fehlt es auch nicht an der Beschwer im Entscheidungszeitpunkt der DSB. Demnach kommt dem Betroffenen, obwohl die Verantwortliche nachträglich während des…