JudikaturVwGH

Ro 2021/04/0018 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
02. April 2024

Bei einer im Einzelfall vorgenommenen Interessenabwägung wäre - um die Zulässigkeit der Revision zu begründen - vom Revisionswerber aufzuzeigen gewesen, dass das Ergebnis in unvertretbarer Weise erzielt worden wäre (vgl. etwa VwGH 21.11.2022, Ra 2021/04/0008, mwN).

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