JudikaturVwGH

21 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
21. Dezember 2023

Die - womöglich - rein formale Abtrennung der von der automatisierten Datenverarbeitung maßgeblich beeinflussten Entscheidung von der automatisierten Datenverarbeitung selbst, hindert die Einordnung Letzterer als vor dem Hintergrund des Art. 22 DSGVO grundsätzlich verbotene Entscheidung nicht (vgl. EuGH C-634/21, Rn. 73).

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