RV/5300002/2023—BFG Entscheidung
05. Februar 2025
…0010 mwN)
Hat eine unzuständige Behörde entschieden, so hat das mit Beschwerde angerufene Verwaltungsgericht diese Unzuständigkeit wahrzunehmen und diese Entscheidung zu beheben (vgl. VwGH 10.02.2022, Ra 2021/03/0281 ).
Rechtliche Beurteilung:
Der BF hat einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Versäumung der Einspruchsfrist des § 145 Abs 1 FinStrG gestellt…