JudikaturVwGH

Ra 2020/21/0537 1 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
22. Februar 2021

Grenzüberschreitender Suchtgiftschmuggel stellt ein besonders verpöntes Fehlverhalten dar, bei dem erfahrungsgemäß eine hohe Wiederholungsgefahr besteht und bei dem auch ein längeres Wohlverhalten in Freiheit noch nicht für die Annahme eines Wegfalls der daraus ableitbaren Gefährdung ausreicht (vgl. VwGH 24.10.2019, Ra 2019/21/0207; VwGH 4.4.2019, Ra 2019/21/0060).

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