Ra 2020/21/0428 4 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Dass der Fremde für den Fall der Erteilung des beantragten Aufenthaltstitels - hier nach § 55 AsylG 2005 - über einen Arbeitsvertrag verfügt, kommt bei der auch gebotenen zukunftsorientierten Betrachtung in Bezug auf die Selbsterhaltungsfähigkeit Bedeutung zu (vgl. VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0282; VwGH 27.8.2020, Ra 2020/21/0159).