Ra 2020/21/0337 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Aus dem Verweis auf § 67 FrPolG 2005 in § 76 Abs. 2 Z 1 FrPolG 2005 folgt im Einklang mit den diesbezüglichen unionsrechtlichen Vorgaben, dass eine "tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr" vorliegen muss, die ein "Grundinteresse der Gesellschaft berührt" (vgl. VwGH 12.11.2019, Ra 2019/21/0305).