JudikaturVwGH

Ra 2020/21/0172 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
27. August 2020

Die Erlassung einer auf den unrechtmäßigen Aufenthalt im Bundesgebiet gegründeten Rückkehrentscheidung gemäß § 52 Abs. 1 FrPolG 2005 (und damit auch eines Einreiseverbotes) hat nach § 52 Abs. 6 FrPolG 2005 in seiner ersten Alternative zur Voraussetzung, dass der Fremde (erfolglos) aufgefordert worden ist, sich unverzüglich in das Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats zu begeben.

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