Ra 2020/21/0159 Rn. 1 1 – VwGH Rechtssatz
Für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 ist gleichermaßen wie für eine Rückkehrentscheidung eine Interessenabwägung nach § 9 BFA-VG 2014 durchzuführen.
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