Nichtstattgebung - Schubhaft - Der Schubhaftgrund des § 76 Abs. 6 FPG, welcher der Aufrechterhaltung einer schon in Vollzug befindlichen Schubhaft gegenüber einem (nunmehrigen) Asylwerber dient, findet in der Richtlinie 2013/33/EU (Aufnahme-RL) Deckung; damit wird deren Art. 8 Abs. 3 lit. d abgebildet (vgl. VwGH 19.9.2019, Ra 2019/21/0204, Rn. 13).
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