Rückverweise
Die Aberkennung des Asylstatus nach § 7 Abs. 1 Z 1 AsylG 2005 schließt eine Feststellung der Unzulässigkeit der Rückkehrentscheidung nach § 9 BFA-VG 2014 und die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 55 AsylG 2005 nicht von vornherein aus (vgl. zB VwGH 19.12.2019, Ra 2019/21/0238).