Ra 2020/15/0090 2 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
In der Pendlerverordnung ist regelmäßig von der "Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte" die Rede. Diese Bestimmungen legen die näheren Voraussetzungen für die Zuerkennung des Pendlerpauschales in Bezug auf ein konkretes Dienstverhältnis fest. Ausdrückliche Regelungen zur Konstellation, in der eine steuerpflichtige Person bei mehreren Arbeitgebern parallel beschäftigt ist und die Fahrten zur jeweiligen Arbeitsstätte jeweils von ihrem Wohnort aus antritt, enthalten diese Bestimmungen nicht.