Ra 2020/15/0048 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz
Erlaubt die Sachlage eine griffweise Schätzung, können sich Sicherheitszuschläge beispielsweise an den Gesamteinnahmen, den Einnahmenverkürzungen oder den Umsätzen orientieren, wobei sich ihre Höhe nach den Besonderheiten des Schätzungsfalles und nach den festgestellten Fehlern, Mängeln und vermuteten Verminderungen des Ergebnisausweises, also nach den Gegebenheiten im Bereich des Tatsächlichen, zu richten hat.