JudikaturVwGH

18 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
09. Mai 2023

Es ist aus Sicht der Kreditwirtschaft unabdingbar, eine objektive, transparente und vor allem wahrheitsgemäße Auskunft über die Zahlungsfähigkeit und -schwierigkeiten von Schuldnern zu gewährleisten. Dies ist nur möglich, wenn die Daten über einen gewissen (längeren) Zeitraum gespeichert bleiben. Eine kürzere Speicherdauer wäre demgegenüber geeignet, ein verzerrtes Bild zu vermitteln (vgl. OGH 23.6.2021, 6 Ob 87/21v, Rn. 27). (hier: Speichern von Zahlungserfahrungsdaten in der Bankenwarnliste)

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