JudikaturVwGH

Ro 2020/04/0034 3 – Verwaltungsgerichtshof (VwGH) Rechtssatz

Rechtssatz
26. September 2022

Bei einer Abweisung der Datenschutzbeschwerde als solcher besteht für einen gesonderten Abspruch über den darin enthaltenen Antrag, die Beseitigung der festgestellten Rechtsverletzung aufzutragen, kein Raum, weil dieser Antrag durch die Abweisung der Beschwerde ohnehin (wenn auch negativ) erledigt wird.

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