Ra 2020/02/0070 2 – Vwgh Rechtssatz
Rückverweise
Da in der Straßenverkehrsordnung der innergemeindliche Instanzenzug nicht ausgeschlossen ist, besteht ein solcher auch für die - dem eigenen Wirkungsbereich der Stadt Wien übertragenen - Bewilligungen nach § 82 StVO 1960.
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